- Subsidiarität der Einkunftsarten
- Grundsatz, dass ein steuerpflichtiger Vorgang, der unter zwei verschiedenen Einkunftsarten eingestuft werden könnte als „betrieblich“ durchgesetzt wird.- Beispiel: (1) Mieten, die ein Gewerbebetrieb aus der Vermietung eines leerstehenden Erweiterungsgeländes bezieht, erfüllen sowohl die Voraussetzungen für „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ als auch – als Teil des Steuerbilanzgewinns – diejenigen für „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“; die Einstufung als Teil des gewerblichen Betriebs setzt sich durch (§ 21 III EStG).- (2) Zinserträge, die ein Gewerbebetrieb aus einem Bankguthaben bezieht, fallen sowohl unter „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ als unter „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“; die Einkunftsart „Gewerbebetrieb“ setzt sich durch (§ 20 III EStG).
Lexikon der Economics. 2013.